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HAVE A LOOK Heike Hein
BüroService, Personalschulung, Coaching
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Der Auftragnehmer HAVE A LOOK BüroService, Personalschulung
+ Coaching Heike Hein erbringt alle Büro-, Service- und
Seminarleistungen auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
in der jeweils gültigen Fassung. Die jeweils gültige
Fassung ist unter der Internetadresse www.Have-A-Look.net
im Internet veröffentlicht und kann jederzeit eingesehen
und ausgedruckt werden.
2. Von diesen Vertragsbedingungen insgesamt oder teilweise
abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei
denn, es wurde diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Der Auftragnehmer braucht den AGB des Auftraggebers im Einzelfall
nicht gesondert zu widersprechen, selbst wenn vom Auftragnehmer
auf ein Schreiben Bezug genommen wird, das AGB des Auftraggebers
oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist,
liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener
AGB.
3. Einzelheiten und Umfang der Leistung ergeben sich abschließend
aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des mündlichen
oder schriftlichen Angebots bzw. der Auftragsbestätigung.
4. Soweit der Auftragnehmer entgeltfreie Dienste und Leistungen
außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können
diese jederzeit eingestellt werden, ohne dass sich hieraus
ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch oder Kündigungsrecht
des Auftraggebers ergibt.
5. Angebote des Auftragnehmers behalten, sofern im Angebot
nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist, 30 Tage ab
Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit. Irrtümer behält
sich der Auftragnehmer vor.
6. Der Abrechnungszeitraum beträgt längstens 1 Kalendermonat
bzw. die Abrechnung erfolgt sofort nach Beendigung des Auftrages.
Die Zahlungen sind jeweils 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer
über den Betrag verfügen kann. Bei Zahlungsverzug
ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher
Höhe zu verlangen. Für Mahnungen kann der Auftragnehmer
eine Mahngebühr in Höhe von bis zu 10 € verlangen.
7. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
fest-gestellten Forderungen aufrechnen sowie ein etwaiges
Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
8. Wurden Arbeits-/ Anwesenheitszeiten vereinbart, können
diese spätestens 48 Stunden vorher abgesagt oder verlegt
werden. Arbeits-/ Anwesenheits-zeiten die nicht rechtzeitig
abgesagt wurden, werden in vollem Umfang in Rechnung gestellt.
9. Mehraufwendungen, die über die geschuldete Leistung
des Auftragnehmers hinausgehen und Mehraufwendungen, die durch
Verzögerungen auf Seiten des Kunden veranlasst sind,
werden nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt.
10. Aufträge mit bestimmter Laufzeit enden, ohne dass
es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf der Laufzeit für
die das Auftragsverhältnis eingegangen wurde oder mit
der vollständigen Erbringung der Leistung. Sie können
nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
11. Aufträge mit unbestimmter Laufzeit können von
beiden Seiten mit der Frist gekündigt werden, die dem
Abrechnungszeitraum entspricht.
12. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt
hiervon unberührt. Der Auftragnehmer ist berechtigt,
Verträge aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Wichtige Gründe liegen insbesondere vor,
- wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen trotz
Mahnung und Setzung einer Nachfrist ganz oder auch nur teilweise
im Verzug ist;
- der Auftraggeber gegen eine sonstige wesentliche Bestimmung
des Vertrages oder der anliegenden Geschäftsbedingungen
verstossen hat;
- über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren
eröffnet wird, der Auftraggeber sein Unternehmen auflöst,
veräußert, verpachtet oder in Liquidation tritt,
stirbt oder handlungsunfähig wird;
- der Auftraggeber bei Vertragsabschluß unrichtige Angaben
gemacht oder Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis
den Auftragnehmer vom Abschluss des Vertrages abgehalten hätte.
13. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer
nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten)
sowie bei Personenschäden. Im Übrigen ist die vorvertragliche,
vertragliche und außervertragliche Haftung des Auftragnehmers
auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Haftungsansprüche werden auf einen Höchstschadensbetrag
in Höhe von 50.000 € je Schadensfall begrenzt.
Für die sachliche und inhaltliche Richtigkeit und terminliche
Gültigkeit der vom Auftragnehmer ausgeführten Tätigkeiten
ist ausschließlich der Auftraggeber zuständig.
14. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für
- Schäden die durch Computerviren oder –abstürze
hervorgerufen werden;
- Übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen
zwischen den Personen, die Informationen geben oder empfangen
in Bezug auf den Inhalt dieser Information;
- Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen
infolge des Verschuldens der Post oder sonstiger Übermittlungsstellen,
auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat.
15. Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen Schaden, für
den er den Auftragnehmer ersatzpflichtig machen will, dem
Auftragnehmer unverzüglich nach bekannt werden zu melden.
16. Die Frist für die Verjährung von Schadenersatzansprüchen
des Auftraggebers beträgt – gleich aus welchem
Rechtsgrund – 1 Jahr.
17. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für externe,
nicht vom Auftragnehmer stammende Inhalte. Der Auftraggeber
und/ oder anderen Personen ist es untersagt, Inhalte zu übersenden,
die gegen die gesetzlichen Vorschriften oder gegen die guten
Sitten verstoßen sowie Äußerungen enthalten,
die Dritte beleidigen oder sonstige strafrechtliche Konsequenzen
zur Folge haben könnten.
18. Allgemeiner Gerichtsstand ist Lüneburg.
19. Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise
oder gesamte Aufhebung dieser Bestimmungen bedürfen der
Schriftform.
20. Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam
sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen dadurch nicht berührt. In diesem Falle sind
diese Bestimmungen vielmehr sinngemäß durchzuführen.
Stand Mai 2004
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